Für das aktuelle Kalenderjahr, kann die THG-Quote nur bis zum 07.11. des laufenden Jahres beantragt werden. Diese Frist wird vom Bundesumweltministerium festgelegt und liegt daher leider außerhalb unseres Einflussbereichs.
Sollten Sie Ihr Elektrofahrzeug bereits bestellt haben, aber die Auslieferung findet vermutlich erst nach der Frist statt, dann fragen Sie am besten Ihren Händler, ob eine frühzeitige Zulassung des Fahrzeugs möglich ist. Uns reicht bereits der Fahrzeugschein für die Beantragung der THG-Quote.