Sollten Sie Ihr Elektrofahrzeug verkauft bzw. abgemeldet haben, profitieren Sie für den abgetretenen Zeitraum trotzdem von der THG-Quote. Wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug gekauft oder geleast haben und der eingetragene Halter sind, können Sie für dieses direkt einen neuen Antrag stellen und von der THG-Quote profitieren.
Wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug innerhalb von Deutschland verkauft haben sollten, dann informieren Sie bitte den zukünftigen Halter, dass die THG-Quote bereits abgetreten wurde. Nach der Beendigung Ihres Abtretungszeitraums kann die THG-Prämie dann vom neuen Halter beantragt werden.